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November 19, 2024

Eine Trennung oder Scheidung ist nicht nur emotional herausfordernd, sondern bringt auch eine Vielzahl praktischer Fragen mit sich. Besonders die gemeinsame Immobilie, die oft als Herzstück des gemeinsamen Lebens gilt, wird schnell zum Streitpunkt. In unserer langjährigen Erfahrung als Maklerbüro „Feinwerk Immobilien“ haben wir viele Paare in dieser schwierigen Phase begleitet und dabei geholfen, faire und praktikable Lösungen zu finden. In diesem Blogpost beleuchten wir, welche Optionen es gibt, mit einer gemeinsamen Immobilie umzugehen, welche rechtlichen Implikationen zu beachten sind und welche Rolle gemeinsame Kinder dabei spielen können.


Die Ausgangslage: Gemeinsam Eigentümer, aber getrennte Wege

Viele Paare erwerben während der Beziehung eine Immobilie, sei es als Kapitalanlage oder als Zuhause. Eine Trennung wirft jedoch die Frage auf: Was passiert nun mit dem Haus oder der Wohnung? Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, mit der Immobilie umzugehen:

  1. Verkauf der Immobilie und Aufteilung des Erlöses
  2. Übertragung der Immobilie auf einen Partner
  3. Weiterführung als gemeinsames Eigentum (z. B. Vermietung)
  4. Fortsetzung der Nutzung durch einen Partner (z. B. im Sinne des Kindeswohls)

Welche Lösung die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab, darunter die finanzielle Situation, rechtliche Rahmenbedingungen und persönliche Prioritäten.


1. Option: Verkauf der Immobilie

Der Verkauf ist oft die einfachste und fairste Lösung, insbesondere wenn beide Partner finanzielle Unabhängigkeit anstreben. Der Erlös wird nach Abzug aller Kosten (z. B. noch bestehender Kredite, Vorfälligkeitsentschädigungen oder Steuern) gemäß den Eigentumsanteilen aufgeteilt.

Vorteile:

  • Beide Parteien können finanziell einen Schlussstrich ziehen.
  • Eine klare Aufteilung erleichtert den Neubeginn.
  • Verbleibende Schulden können direkt getilgt werden.

Herausforderungen:

  • Ein Verkauf erfordert die Zustimmung beider Eigentümer.
  • Emotionale Bindung an die Immobilie kann den Prozess erschweren.
  • Der Marktwert muss neutral bestimmt werden – hier helfen wir als erfahrene Makler mit fundierten Bewertungen.

Rechtlicher Hinweis:

Ist die Immobilie Teil des gemeinsam erworbenen Vermögens, wird der Erlös in der Regel im Zuge des Zugewinnausgleichs berücksichtigt. Gibt es keine klare Regelung, kann ein notarieller Vertrag zur Festlegung der Aufteilung sinnvoll sein.


2. Option: Übertragung der Immobilie auf einen Partner

Eine häufig gewählte Alternative ist die Übernahme der Immobilie durch einen der Partner. Dabei wird der Anteil des anderen Partners entweder ausgezahlt oder anderweitig ausgeglichen, etwa durch die Übernahme gemeinsamer Schulden.

Vorteile:

  • Die Immobilie bleibt im Besitz eines Partners, was emotionale Stabilität schaffen kann.
  • Diese Lösung ist oft im Interesse gemeinsamer Kinder, die so im gewohnten Umfeld bleiben können.

Herausforderungen:

  • Die finanzielle Tragfähigkeit eines Partners muss gewährleistet sein.
  • Es können steuerliche Folgen entstehen, etwa Schenkungssteuer bei einer unentgeltlichen Übertragung.
  • Bestehende Kredite müssen umgeschrieben werden, was von der Bonität des verbleibenden Eigentümers abhängt.

Rechtlicher Hinweis:

Die Übertragung muss notariell beglaubigt werden. Auch die Zustimmung der finanzierenden Bank ist notwendig, um eine Umschreibung der Kredite vorzunehmen.


3. Option: Weiterführung als gemeinsames Eigentum

In manchen Fällen entscheiden sich Paare dafür, die Immobilie weiterhin gemeinsam zu halten, sei es aus wirtschaftlichen oder emotionalen Gründen. Diese Lösung kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn die Immobilie als Kapitalanlage dient und vermietet werden soll.

Vorteile:

  • Die Immobilie bleibt als Vermögenswert erhalten.
  • Mieteinnahmen können weiterhin beiden Partnern zugutekommen.

Herausforderungen:

  • Gemeinsame Entscheidungen über Verwaltung und Instandhaltung können schwierig sein.
  • Konflikte können entstehen, wenn einer der Partner später verkaufen möchte.
  • Rechtliche Absicherungen, z. B. durch eine Miteigentümervereinbarung, sind essenziell.

Rechtlicher Hinweis:

Ohne klare Vereinbarungen kann es zu Auseinandersetzungen kommen. Eine notarielle Regelung, wie mit der Immobilie langfristig verfahren wird, ist hier ratsam.


4. Option: Ein Partner bleibt vorübergehend in der Immobilie

Wenn gemeinsame Kinder im Spiel sind, bleibt oft ein Partner mit den Kindern vorerst in der Immobilie wohnen. In solchen Fällen erfolgt häufig keine sofortige Klärung der Eigentumsfrage, sondern eine befristete Nutzung durch einen Partner.

Vorteile:

  • Kinder können in ihrer gewohnten Umgebung bleiben, was für ihre Stabilität wichtig sein kann.
  • Zeit für eine geordnete Einigung wird geschaffen.

Herausforderungen:

  • Klare Regelungen zu Unterhalt und Nutzungskosten sind notwendig.
  • Langfristig kann diese Lösung finanziell und emotional belastend sein.

Rechtlicher Hinweis:

Das sogenannte „Nutzungsrecht“ kann gerichtlich geregelt werden. Es empfiehlt sich, dies vertraglich festzuhalten, um Streitigkeiten vorzubeugen.


Die besondere Rolle gemeinsamer Kinder

Wenn Kinder im Spiel sind, wird die Entscheidung über die Immobilie noch komplexer. Das Wohl der Kinder hat oft oberste Priorität, was sich auf die Wahl der Lösung auswirkt:

  • Kinder im gemeinsamen Zuhause: In vielen Fällen wird angestrebt, dass die Kinder im vertrauten Umfeld bleiben können. Dies kann dazu führen, dass ein Elternteil in der Immobilie verbleibt und die Nutzung vorerst geregelt wird.
  • Finanzielle Belastung: Der Elternteil, der in der Immobilie bleibt, muss sicherstellen, dass er die laufenden Kosten tragen kann, insbesondere, wenn Unterhaltszahlungen hinzukommen.
  • Zukunftsplanung: Es sollte langfristig geklärt werden, wie die Immobilie genutzt wird, sobald die Kinder das Zuhause verlassen.

Unsere Rolle als Makler: Unterstützung in schwierigen Zeiten

Als erfahrenes Maklerbüro sehen wir uns nicht nur als Dienstleister, sondern auch als Berater in einer sensiblen Lebensphase. Unsere Leistungen umfassen:

  1. Marktgerechte Bewertung: Wir erstellen eine fundierte Wertermittlung, um eine faire Basis für Verhandlungen zu schaffen.
  2. Verkauf oder Vermietung: Wir übernehmen die professionelle Vermarktung der Immobilie und finden den passenden Käufer oder Mieter.
  3. Beratung: Wir stehen Ihnen mit Rat zur Seite, um die optimale Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.
  4. Koordination: Wir arbeiten eng mit Anwälten, Notaren und Steuerberatern zusammen, um rechtliche und steuerliche Aspekte abzudecken.

Fazit: Klare Entscheidungen für einen Neustart

Eine Trennung oder Scheidung ist immer eine Herausforderung, aber mit einer klaren Strategie und professioneller Unterstützung kann die Immobilie zu einer lösbaren Aufgabe werden. Jede Situation ist einzigartig, und es gibt keine pauschale Lösung. Wichtig ist, dass beide Partner – und gegebenenfalls die Kinder – durch faire und gut durchdachte Entscheidungen einen guten Neustart finden können.

Wenn Sie Unterstützung bei der Bewertung oder Vermarktung Ihrer gemeinsamen Immobilie benötigen, stehen wir von Feinwerk Immobilien Ihnen gerne zur Seite. Gemeinsam finden wir die Lösung, die zu Ihnen passt.

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