Ruhe Pur

Grundstück Grünwald

ID:

233

Art:

Grundstück mit Altbestand

Grundstücksfläche:

1105 m²

Erschließung:

voll erschlossen

Bebaubarkeit:

EFH / DH / MFH

Bebauung:

§ 34 BauGB, Nachbarschaftsbebauung

Verfügbarkeit:

Kurzfristig

Käuferprovision:

2,38% inklusive 19%
Mehrwertsteuer vom notariell
beurkundeten Kaufpreis

Kaufpreis:

Gegen Gebot

LAGE

Die Liegenschaft befindet sich in sehr guter und extrem ruhiger Lage von Grünwald. 
Grünwald ist wohl der bekannteste Villenvorort ca. 14 km südlich vor den Toren Münchens. Er bietet seinen Bewohnern ein umfassendes Angebot in jeglicher Hinsicht. Der schöne Ortskern lädt zum Bummeln und Verweilen ein. In den zahlreichen Restaurants und Cafés ist für Ihr leibliches Wohl bestens gesorgt. Zahlreiche Arztpraxen decken auch die gesundheitliche Versorgung auf hohem Niveau ab. 
Besonders hervorzuheben ist das außergewöhnliche Engagement der Gemeinde für Familien mit Kindern. Auf Grund der unvergleichlich vielen Kinderbetreuungseinrichtungen, dem 2014 eröffneten Gymnasium, einer Jugendmusikschule und dem umfangreichen Sportangebot ist der Zuzug von jungen Familien ungebrochen. 
Dieses Grundstück besticht durch den wunderschön eingewachsenen Garten und die absolute Ruhe die Sie hier erwartet.


BebaubarkeiT

Das Grundstück ist voll erschlossen und derzeit mit einem Doppelhaus in dem sich drei Wohneinheiten befinden bebaut. 
Die nordseitige Zufahrt misst ca. 3,50 x 25 Meter. Das Grundstück ist nach Süden ausgerichtet. 
Die Neubebauung der Liegenschaft richtet sich im Wesentlichen nach § 34 BauGB bzw. der umliegenden Nachbarschafts-/ Umgebungsbebauung. Einen Bebauungsplan gibt es nicht. Etwaige Baulinien oder Grenzen sind nicht relevant. Die üblichen Abstandsflächen sind jedoch zu berücksichtigen. 
Das Doppelhaus ist 1962 errichtet worden, mit einem unterkellerten und einem nicht unterkellerten Teil. Die Abmessungen
des unterkellerten Bereichs sind ca. 10 m x 7,8 m und der Teil ohne Keller ist ca. 5,30 m x 9,20 m. Dieser gesamte Bereich hat
zwei Vollgeschosse. Im Jahr 1970 wurde ein eingeschossiger Anbau genehmigt, nicht unterkellert, mit den Abmessungen von
ca. 11 m x 7 m. 
Die GFZ (Geschossflächenzahl) beträgt 0,3. Bei einer Grundstücksgröße von 1105 m² bedeutet das eine zulässige Geschoßfläche von 331,50 m². Die Firsthöhe beträgt 7,40 m.